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Urheberrecht

Vieles ist noch nicht geklärt beim Thema KI und Urheberrecht:

  • Beim Einsatz von KI gilt das Urheberrecht grundsätzlich weiterhin: Geschützte Werke dürfen nur mit Erlaubnis der Rechteinhaber genutzt, vervielfältigt oder veröffentlicht werden – auch wenn sie durch eine KI verarbeitet oder verändert wurden.
  • Gleichzeitig ist rechtlich oft noch nicht abschliessend geklärt, wem KI-generierte Inhalte gehören, und inwiefern Trainingsdaten urheberrechtlich relevant sind – deshalb ist ein bewusster, transparenter und verantwortungsvoller Umgang besonders wichtig. 

71 Fragen und Antworten zu Datenschutz und Urheberrecht

Eine Anwaltskanzleit hat Fragen zu KI in der Unterrichtspraxis geprüft, die das DSC zusammen mit dem KI-Team des DLH zusammengestellt hat.

Hier eine Übersicht, mit nuancierten Antworten bei der Verwendung von "offenen / geschlossenen KI-Modellen", letztere entweder mit oder ohne Weitergabe:
siehe KI-Recht-Navigator

Für weitere Fragen rufen Sie die KI Ihrer Präferenz auf, z.B.:

Legen Sie in den Einstellungen fest, dass Chats mit Unterrichtsmaterialien NICHT zum Training verwendet werden.