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Digitale Barrierefreiheit eAssessments

(Mit Dank verbunden zitieren wir hier aus der offizielle Stellungnahme des Schweizer Zentrums für Heil- und Sonderpädagogik SZH zum Bericht „Pädagogische Bedarfsanalyse des Projektes Digitale Leistungserhebung – eAssessments im Unterricht"; Olga Meier-Popa, Oktober 2025)

Generell werden in der Bildung zwei Arten von Massnahmen umgesetzt, um die Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (vgl. Definitionen im Behindertengleichstellungsgesetz BehiG Art. 2 Abs. 1 und 2) zu vermeiden. Diese kommen auch bei eAssessments zum Tragen.

  • Allgemeine Massnahmen zu Barrierefreiheit, die für Lernende bzw. Schülerinnen/Schüler mit Beeinträchtigungen unerlässlich sind – z.B. bei Beeinträchtigungen im Bereich Sehen, Hören, Motorik oder bei neurologischen Entwicklungsstörungen wie Autismus, ADHS oder Dyslexie und Dyskalkulie.
  • Individuelle Massnahmen, zu welchen der sog. Nachteilsausgleich, aber auch Fördermassnahmen oder «Therapien» (wie zum Beispiel die Logopädie) gehören. 

Da die allgemeinen Massnahmen der digitalen Barrierefreiheit in der heutigen Schulpraxis noch nicht überall umgesetzt sind, werden bei eAssessments häufig   und für alle Beteiligten mit sehr grossem organisatorischen Zusatzaufwand verbunden  –  individuelle Massnahmen getroffen. 

Ein Beispiel für Schülerinnen/Schüler oder Lernende mit hochgradiger Sehbehinderung:

  • Stand heute werden in der Richtlinie der SMK für die Harmonisierung des Nachteilsausgleichs im Bereich der gymnasialen Maturität vom 20.09.2024 mehrere verschiedene Nachteilsausgleichsmassnahmen empfohlen: «Einsatzmöglichkeit eines persönlichen Lesegeräts, einzelne Prüfungsaufgaben auf je ein Blatt gedruckt; Antworten können auf Laptop oder Tablet geschrieben werden; bei Fächern mit komplexen Illustrationen mündliche Abnahme der entsprechenden Prüfungsteile.»
  • Wenn Prüfungsunterlagen digital und barrierefrei zur Verfügung gestellt werden, sind lediglich zwei Nachteilsausgleichsmassnahmen nötig: Einsatz des persönlichen Hilfsmittels (ohne Internetzugang) und eventuell Zusatzzeit für die Arbeit damit. 

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Produkte und Dienstleistungen – wie Apps oder Dokumente – so gestaltet werden, dass sie für möglichst alle Menschen zugänglich, bedienbar und nutzbar sind. Auch die Kompatibilität der digitalen Medien mit Hilfstechnologien wie zum Beispiel Screenreadern gehört zu den Richtlinien für Barrierefreiheit. 

Barrierefreiheits-Standards bei eAssessment-Software

Von Standards der Barrierefreiheit profitieren alle Menschen, die digitale Medien nutzen. Mit der Rahmenvereinbarung zur E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2020 haben sich Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, die Standards des Vereins eCH (eCH-0059 Accessibility StandardeCH-0059 Accessibility Standardin der Regel für verbindlich zu erklären - insbesondere bei Beschaffungen und Lösungsentwicklungen (über eCH-0059 auf der Website ADIS). Dieser basiert auf den internationalen Standards Web Content Accessibility Guide WCAG .

Vom Kanton empfohlene eAssessment-Software, die via IKT-Servicekatalog bestellt werden kann, erfüllt mindestens den WCAG Standard 2.1.